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Richtlinien zur sicheren Verwendung von Durchsteckholmen beim Anheben von Maschinen

Wir freuen uns, dass Sie unser Angebot zur Verwendung des Durchsteckholms für das Verladen Ihrer Maschine nutzen. 

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die Betriebsanleitung zum Download zur Verfügung sowie die Nutzungsvereinbarung zur Verwendung des Durchsteckholms. 

Bei Rückfragen oder technischem Klärungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne.

Betriebsanleitung-Durchsteckholm
Betriebsanleitung-Durchsteckholm
Sonstige Dokumente

Nutzungsvereinbarung zur Verwendung von Durchsteckholmen zum Anheben von Maschinen

zwischen
VOLLMER Werke Maschinenfabrik GmbH, Ehinger Straße 34, 88400 Biberach/Riss

(im Folgenden: Vollmer)

und
Kunde, der eine Werkzeugmaschine von Vollmer gekauft hat.
(im Folgenden: Nutzer)

 

Gegenstand und Zweck der Vereinbarung

Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der sogenannten Durchsteckholme durch den Nutzer zum Zwecke des sicheren innerbetrieblichen Anhebens von Werkzeugmaschinen. Mit der Nutzung der Durchsteckholme erklärt sich der Nutzer mit dieser Vereinbarung einverstanden.

Durchsteckholme sind spezielle Vorrichtungen, die in vorgesehene Öffnungen an Werkzeugmaschinen von Vollmer eingeführt werden, um ein sicheres Anheben mithilfe von Hebemittel (z. B. Hydraulikheber) zu ermöglichen.
 

Nutzungsbedingungen

  • Der Nutzer verpflichtet sich, die Durchsteckholme ausschließlich für den vorgesehenen Zweck und gemäß der Betriebsanleitung zu verwenden.
  • Die Benutzung ist nur nach vorheriger Kenntnisnahme der Betriebsanleitung zulässig.
  • Es dürfen nur geeignete und geprüfte Hebemittel in Kombination mit den Durchsteckholmen eingesetzt werden.
  • Vor der Benutzung ist der Zustand der Durchsteckholme sowie der Maschinenaufnahmen visuell zu prüfen.
  • Bei Beschädigungen oder Zweifeln über die Einsatzfähigkeit ist die Nutzung sofort zu unterlassen und an Vollmer zu melden.

 

Sicherheit und Haftung

  • Der Nutzer verpflichtet sich, alle geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV), internen Sicherheitsrichtlinien sowie die Betriebsanleitung der betreffenden Werkzeugmaschinen zu beachten.
  • Vollmer haftet nicht für Schäden, die durch eine Missachtung dieser Vereinbarung, insbesondere der Sicherheitsvorschriften in der Betriebsanleitung, durch den Nutzer entstehen.

 

Schulung und Einweisung

Der Nutzer bestätigt mit der Nutzung der Durchsteckholme, dass er die Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden hat. 


Nutzungsdauer

Die Durchsteckholme sind spätestens 3 Tage nach der Inbetriebnahme der Werkzeugmaschine an Vollmer zurückzusenden (Incoterm 2020 ® DAP Biberach). Der Rückversand ist Vollmer vorab zu avisieren. 

Bei verspätetem Rückversand wird eine Miete von 75,00 € für jeden zusätzlichen Kalendertag fällig. 


Beschädigung

Werden im Anschluss an den Gebrauch der Durchsteckholme Beschädigungen oder Abweichungen festgestellt, hat der Nutzer die entstehenden Kosten für die Reparatur oder den Ersatz zu tragen.

 

Biberach, November 2025

Ihr Ansprechpartner

Sie haben Fragen zu VOLLMER? Wünschen sich mehr Informationen zu unseren Produkten oder möchten ein individuelles Angebot? Rufen Sie uns einfach an!
AdresseVOLLMER WERKE Maschinenfabrik GmbH
Ehinger Straße 34
88400 Biberach/Riß